Für die Förderung von Projekten und Maßnahmen gemäß § 2 Absatz 3 der Satzung der Sparkassenstiftung gelten Vergabegrundsätze, die u. a. darauf gerichtet sind:
- für die Region eine dauerhafte und nachhaltige Nutzung zu erzielen,
- Projekte und Maßnahmen zu fördern, die durch deutlich herausragende
- Qualität und zugleich durch regionale Bedeutung bestimmt sind,
- sowohl öffentlich getragenen als auch privat getragenen Initiativen zugute kommen, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Sparkassenstiftung besteht.
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Für die Förderungsanträge ist grundsätzlich ein Antragsformular der Sparkassenstiftung zu verwenden. Die Anträge sind bis zum 31.03. bzw. 30.09. eines jeden Jahres an den Stiftungsvorstand einzureichen. Für stiftungseigene Projekte können gesonderte Antragstermine festgelegt werden.
Antragsformular (klicken Sie hier)